Ob Pflegegrad oder Akuthilfe.
Wir sind für Sie da.
Es gibt vielzählige Möglichkeiten der Kostenübernahme, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.
Entlastungsleistung
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 € Entlastungsleistungen. Unsere Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen
werden.
Haushaltshilfe
Sie haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe kann für einen begrenzten Zeitraum über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Verhinderungspflege
Kann die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Verhinderungspflege längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr. Jede pflegebedürftige Person, die mindestens Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Für die Kostenübernahme muss zuvor ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
KOmbileistung nach §38 SGB XI
Durch die Kombinationsleistung wird es Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 ermöglicht, dass die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert wird. Kann beispielsweise eine ehrenamtliche Pflegeperson die Pflege nicht vollumfänglich sicherstellen und wird deshalb ein Betreuungs- und/oder Pflegedienst involviert, kann sowohl die Pflegesachleistung als auch ein anteiliges Pflegegeld geleistet werden. Dieser Antrag muss zuvor bei der Pflegekasse gestellt werden.
40% der Pflegesachleistung können für stundenweise Betreuung eingesetzt werden.
Selbstzahler
Sie können unsere Leistungen auch privat buchen oder um weitere Stunden im Monat aufstocken. Unser Stundensatz inkl. Anfahrt beträgt: 38,00 EUR.