Kosten
Kostenübernahme
Beratung bei der Übernahme der Kosten. Das sind Meine Superhelden .

Möglichkeiten der Kostenübernahme:
Entlastungsleistung
Hilfsbedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 € zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, nach §45b SGB XI. Ziel ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern – mit Leistungen, wie wir sie anbieten. Die Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Haushaltshilfe
Es besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird von Ärzten verordnet und kann für einen begrenzten Zeitraum über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Unterstützung in der Schwangerschaft
Eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft steht einem dann zu, wenn die haushaltsführende Person aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in der Schwangerschaft ausfällt und den Haushalt nicht mehr wie gewohnt weiterführen kann. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bestätigt (§24 h des SGB). Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist hierbei, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung des Haushalts übernehmen kann. Ist die Weiterführung des Haushalts somit nicht möglich, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe.
Verhinderungspflege
Kann die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderer Umstände nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Verhinderungspflege. Jede pflegebedürftige Person, die mindestens Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, wo Sie den erforderlichen Antrag auf Verhinderungspflege finden.
Pflegesachleistungen
Durch die Kombinationsleistung wird es Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 ermöglicht, dass die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert wird. Kann bspw. eine ehrenamtliche Pflegeperson die Pflege nicht vollumfänglich sicherstellen und wird deshalb Meine Superhelden beauftragt, kann sowohl die Pflegesachleistung als auch ein anteiliges Pflegegeld geleistet werden. 40 % der Pflegesachleistung können für stundenweise Betreuung eingesetzt werden.
Selbstzahler
Unsere Leistungen können auch privat gebucht oder um weitere Stunden im Monat aufgestockt werden. Unser Stundensatz inkl. Anfahrt beträgt 38 €.
Pflegeberatung nach §37 SGB XI
Hilfsbedürftige Personen, welche die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde im häuslichen Umfeld selbst sicherstellen und dafür Pflegegeld beziehen, sind durch die Pflegeversicherung zu halb- oder vierteljährlichen Beratungsbesuchen durch einen Pflegedienst verpflichtet.
Wichtig zu wissen:
Sie entscheiden als Hilfs- und Pflegebedürftiger selbst!
Wer pflegebedürftig ist, hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob er weiterhin zu Hause leben möchten und inwieweit er Pflegesachleistungen für Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe nutzen will. Die Leistungen, wie wir sie anbieten, können zudem mit dem Pflegegeld kombiniert werden, das für die Betreuung im privaten Umfeld verwendet werden kann.